RS OGH 2000/5/11 8Ob192/99i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.2000
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Norm

PHG §5

Rechtssatz

Der Hersteller kann sich der Pflicht zu einer möglichst ungefährlichen Konstruktionsweise nicht dadurch entziehen, dass er eine technisch mögliche und zumutbare konstruktive Maßname durch Warnungen an die Gefährdeten ersetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113702

Dokumentnummer

JJR_20000511_OGH0002_0080OB00192_99I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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