Norm
StGB §31Rechtssatz
Eine Tat hätte nur dann in einem früheren Verfahren abgeurteilt werden können, wenn eine gemeinsame Verfahrensführung in erster Instanz möglich gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113612Im RIS seit
16.06.2000Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020