RS OGH 2000/5/23 4Ob123/00t

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Veröffentlicht am 23.05.2000
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Norm

KO §33

Rechtssatz

Der Anfechtungsberechtigte kann vom Wechselaussteller als letztem Rückgriffsverpflichteten die Erstattung der gezahlten Wechselsumme verlangen, wenn diesem im Zeitpunkt der Indossierung des Wechsels (= Begebungszeitpunkt) die Begünstigungsabsicht, die Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnungsantrag bekannt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113857

Dokumentnummer

JJR_20000523_OGH0002_0040OB00123_00T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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