Norm
UrhG §15 Abs1Rechtssatz
Das Verbreitungsrecht an einzelnen Werkexemplaren durch Eigentumsübertragung im In- oder Ausland mit Zustimmung des Berechtigten erlischt und ein Vorbehalt von Rechten für einzelne Mitgliedstaaten der EU ist nicht möglich (europaweite Erschöpfung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113877Im RIS seit
22.06.2000Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012