RS OGH 2000/5/23 4Ob30/00s, 4Ob115/04x, 4Ob47/06z, 4Ob85/12x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2000
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Norm

UrhG §15 Abs1
UrhG §16 Abs3

Rechtssatz

Das Verbreitungsrecht an einzelnen Werkexemplaren durch Eigentumsübertragung im In- oder Ausland mit Zustimmung des Berechtigten erlischt und ein Vorbehalt von Rechten für einzelne Mitgliedstaaten der EU ist nicht möglich (europaweite Erschöpfung).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 30/00s
    Entscheidungstext OGH 23.05.2000 4 Ob 30/00s
  • 4 Ob 115/04x
    Entscheidungstext OGH 25.05.2004 4 Ob 115/04x
    Auch; Beisatz: Der Urheber kann die Weiterveräußerung der von ihm veräußerten Werkstücke daher nicht unter Berufung auf sein Urheberrecht untersagen. (T1)
  • 4 Ob 47/06z
    Entscheidungstext OGH 20.06.2006 4 Ob 47/06z
    Auch; Beisatz: Das Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG) erlischt aber selbstverständlich nicht durch Inverkehrbringen eines oder mehrerer Werkstücke. (T2)
  • 4 Ob 85/12x
    Entscheidungstext OGH 11.05.2012 4 Ob 85/12x
    Vgl; Beisatz: Das Übertragen des Eigentums an einzelnen Werkstücken führt nach § 16 Abs 3 UrhG nur zur Erschöpfung des insofern bestehenden Verbreitungsrechts, nicht zum Erlöschen anderer Verwertungsrechte. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113877

Im RIS seit

22.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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