Norm
EO §7 BaRechtssatz
Ist ein Verpflichteter mehreren Gläubigern denselben Betrag zu zahlen verpflichtet, ohne dass sich eine Gesamtforderung aus dem Titel ergibt, führt jeder von ihnen Exekution nur zur Hereinbringung des auf ihn entfallenden Kopfteils. Die Rechtsmittelzulässigkeit richtet sich nach dem betriebenen Anspruch in Höhe des Kopfteils.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113637Dokumentnummer
JJR_20000524_OGH0002_0030OB00299_99P0000_001