RS OGH 2000/5/25 1Ob124/00t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2000
beobachten
merken

Norm

EO §382b
ZPO §502 HI2

Rechtssatz

Wieweit bei einstweiligen Verfügungen eine Einschränkung der einstweiligen Verfügung in Ansehung der "unmittelbaren Umgebung der Wohnung" noch als gerechtfertigt angesehen werden kann, richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls und entzieht sich so einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 (§ 528 Abs 1) ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113701

Dokumentnummer

JJR_20000525_OGH0002_0010OB00124_00T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten