Norm
1.BRBG §5Rechtssatz
§ 5 1.BRBG muss dahingehend interpretiert werden, dass zwar keine neuen Vereine nach dem Vereinspatent 1852 mehr entstehen können, die wenigen bestehenden aber "fortvegetieren" dürfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113707Dokumentnummer
JJR_20000525_OGH0002_0080OB00327_99T0000_003