RS OGH 2000/5/25 8Ob327/99t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2000
beobachten
merken

Norm

1.BRBG §5
VerPat allg

Rechtssatz

§ 5 1.BRBG muss dahingehend interpretiert werden, dass zwar keine neuen Vereine nach dem Vereinspatent 1852 mehr entstehen können, die wenigen bestehenden aber "fortvegetieren" dürfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113707

Dokumentnummer

JJR_20000525_OGH0002_0080OB00327_99T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten