Norm
MuttSchG §3 Abs1Rechtssatz
Die Anrechnung des in Anspruch genommenen Mutterschaftsurlaubes (§§ 3 Abs 1, 5 Abs 1 MuttSchG) einer Rechtsanwaltsanwärterin auf die Zeit praktischer Verwendung gemäß § 2 RAO ist im konkreten Fall (hier einmalige Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs von insgesamt vier Monaten) zulässig, weil sich die bewirkte Beeinträchtigung der Anwaltsausbildung durch praktische Verwendung in (aus der Sicht des Ausbildungsziels) noch vertretbaren Grenzen hält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113535Dokumentnummer
JJR_20000529_OGH0002_000BKV00003_0000000_001