Norm
AHG §1 Cd7Rechtssatz
Obliegt die Erstellung eines örtlichen Raumordnungsprogramms und damit auch des Flächenwidmungsplans (§§ 13 und 14 nö ROG 1976) der Gemeinde in deren eigenem Wirkungsbereich, so wird auch die "Bestätigung" über Einzelheiten des von der Gemeinde erstellten Flächenwidmungsplans in Vollziehung der Gesetze ausgestellt, sodass bei Schäden infolge schuldhaft rechtswidriger Weise verfehlt ausgestellten Bestätigungen daraus Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113715Im RIS seit
29.06.2000Zuletzt aktualisiert am
20.01.2017