RS OGH 2000/5/30 1Ob48/00s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2000
beobachten
merken

Norm

ABGB §1311 IIc
AHG §1 C14

Rechtssatz

Ein Kreditgeber, der dem Käufer einer Liegenschaft im Vertrauen auf eine von der Gemeinde ausgestellte Baulandbestätigung Kredit gewährt, ist vom Schutzzweck dieser Auskunft unmittelbar umfaßt und berechtigt, im Fall der Unrichtigkeit der Bestätigung seinen Schaden gegen die Gemeinde im Amtshaftungsweg geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113714

Dokumentnummer

JJR_20000530_OGH0002_0010OB00048_00S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten