Norm
ABGB §1311 IIcRechtssatz
Ein Kreditgeber, der dem Käufer einer Liegenschaft im Vertrauen auf eine von der Gemeinde ausgestellte Baulandbestätigung Kredit gewährt, ist vom Schutzzweck dieser Auskunft unmittelbar umfaßt und berechtigt, im Fall der Unrichtigkeit der Bestätigung seinen Schaden gegen die Gemeinde im Amtshaftungsweg geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113714Dokumentnummer
JJR_20000530_OGH0002_0010OB00048_00S0000_001