Norm
ASVG §137 Abs1Rechtssatz
Die Betriebsmittel eines Hilfsmittels können nicht unter den Begriff des Hilfsmittel selbst subsumiert werden, dies auch nicht über den Umweg der "Funktionsfähigkeit" beziehungsweise der "Instandsetzung" des Hilfsmittels. Batterien für Hörgeräte gelten als Betriebsmittel, für die von den Krankenversicherungsträgern keine Kosten zu übernehmen sind. Weder B-KUVG noch die Satzung 1995 oder die Krankenordnung 1998 der BVA eröffnen einen Anspruch des Versicherten auf Hörgerätebatterien beziehungsweise Übernahme deren Kosten; eine Gesetzeslücke liegt nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113664Im RIS seit
06.07.2000Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017