Norm
ZPO §502 Abs1 HI2Rechtssatz
Inwieweit die "Verdienstlichkeit" eines von mehreren Maklern überwiegt, beziehungsweise welche Wertigkeit der Namhaftmachung und Besichtigung des Vertragsobjektes im Vergleich zum Beitrag für die Einigung über den Kaufpreis zukommt, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
erhebliche RechtsfrageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113789Im RIS seit
14.07.2000Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022