RS OGH 2000/6/14 7Ob40/99d, 6Ob46/16g, 3Ob143/18b

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Veröffentlicht am 14.06.2000
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Norm

ABGB §901 II1

Rechtssatz

Soweit der Vertrag oder das Gesetz das Risiko der eingetretenen Veränderung einer Vertragspartei zuweist, ist diese Risikoverteilung maßgebend, und darf nicht unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage unterlaufen werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 40/99d
    Entscheidungstext OGH 14.06.2000 7 Ob 40/99d
  • 6 Ob 46/16g
    Entscheidungstext OGH 30.03.2016 6 Ob 46/16g
    Auch; Beisatz: Mit dem Argument des Wegfalls der Geschäftsgrundlage darf eine vertragliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden. (T1)
  • 3 Ob 143/18b
    Entscheidungstext OGH 21.09.2018 3 Ob 143/18b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113788

Im RIS seit

14.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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