Norm
UWG §2 D9Rechtssatz
Eine - sorgfältig geplante - Verkaufsaktion, bei der wegen geänderter Verhältnisse zuwenig Artikel vorhanden sind (hier: Computer) ganz abzusagen, wäre wirtschaftlich unvertretbar und der Beklagten auch nicht zumutbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113888Dokumentnummer
JJR_20000615_OGH0002_0040OB00147_00X0000_001