RS OGH 2000/6/15 15Os75/00

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Veröffentlicht am 15.06.2000
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Norm

GRBG §1 Abs2

Rechtssatz

Die Problematik der Vorhaftanrechnung aus einem anderen Verfahren (§ 38 Abs 1 Z 2 StGB) betrifft bloß die Dauer der Strafhaft, somit den Vollzug einer wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verhängten Freiheitsstrafe. Diese ist aber nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs 2 GRBG vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgenommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113684

Dokumentnummer

JJR_20000615_OGH0002_0150OS00075_0000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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