Norm
GRBG §1 Abs2Rechtssatz
Die Problematik der Vorhaftanrechnung aus einem anderen Verfahren (§ 38 Abs 1 Z 2 StGB) betrifft bloß die Dauer der Strafhaft, somit den Vollzug einer wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verhängten Freiheitsstrafe. Diese ist aber nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs 2 GRBG vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgenommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113684Dokumentnummer
JJR_20000615_OGH0002_0150OS00075_0000000_001