Norm
DSt 1990 §3Rechtssatz
Wird der Vorwurf, ein Kollege habe ein Verfahren wider besseren Wissens geführt, in einem Schriftsatz erhoben und damit bei Gericht aktenkundig, liegen unbedeutende Folgen im Sinne des § 3 DSt nicht mehr vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113985Im RIS seit
19.07.2000Zuletzt aktualisiert am
13.06.2022