Norm
AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d2Rechtssatz
Ob und in welchem Ausmaß bei einem Unterhaltspflichtigen berücksichtigungswürdige Belastungen vorliegen, ist im Allgemeinen keine der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof zugängliche erhebliche Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113800Im RIS seit
21.07.2000Zuletzt aktualisiert am
15.03.2021