RS OGH 2000/6/21 1Ob154/00d, 7Ob134/12z, 7Ob210/12a, 7Ob25/17b, 5Ob206/20k

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Veröffentlicht am 21.06.2000
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Norm

AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d2
ABGB §140 Bd

Rechtssatz

Ob und in welchem Ausmaß bei einem Unterhaltspflichtigen berücksichtigungswürdige Belastungen vorliegen, ist im Allgemeinen keine der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof zugängliche erhebliche Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113800

Im RIS seit

21.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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