RS OGH 2000/6/21 1Ob88/00y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2000
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Norm

ABGB §1293
ABGB §1329
AHG §1 Ea
MRK Art5 Abs5 V4

Rechtssatz

Im Falle der Verletzung des Art 5 EMRK kann zur Abgeltung besonderer Beeinträchtigungen eine immaterielle Entschädigung trotz Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafhaft zugesprochen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113780

Im RIS seit

21.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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