RS OGH 2000/6/21 1Ob128/00f

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Veröffentlicht am 21.06.2000
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Norm

GebG §33 TP19 Abs5

Rechtssatz

Ohne näher konkretisiertem Vorbringen hat das Gericht nicht von Amts wegen zu prüfen, ob irgend ein Befreiungstatbestand vorliegen könnte. Es ist aber auch nicht Sache des Gerichts, die Beklagten speziell auf diesen Einwand hinzuweisen, wenn es für das Erstgericht keinesfalls klar ersichtlich ist, dass es sich um einen Umschuldungskredit im Sinne des § 33 TP 19 Abs 5 GebG handelte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113697

Dokumentnummer

JJR_20000621_OGH0002_0010OB00128_00F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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