RS OGH 2000/6/27 11Os33/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2000
beobachten
merken

Norm

MRK Art6 Abs1 II5a3
StPO §35 Abs2 A

Rechtssatz

Das Unterbleiben der Zustellung einer Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft zum Rechtsbehelf des Anklageeinspruches an den Beschuldigten zur Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit vor der Entscheidung des Oberlandesgerichtes - hier in einem Verfahren, in welchem sich der Beschuldigte nicht in Haft befand -, stellt keine Verletzung der (auch nach Art 6 MRK unter dem Aspekt eines fairen Gesamtverfahrens zu interpretierenden) Bestimmungen des § 35 Abs 2 StPO dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113806

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten