Norm
MRK Art6 Abs1 II5a3Rechtssatz
Das Unterbleiben der Zustellung einer Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft zum Rechtsbehelf des Anklageeinspruches an den Beschuldigten zur Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit vor der Entscheidung des Oberlandesgerichtes - hier in einem Verfahren, in welchem sich der Beschuldigte nicht in Haft befand -, stellt keine Verletzung der (auch nach Art 6 MRK unter dem Aspekt eines fairen Gesamtverfahrens zu interpretierenden) Bestimmungen des § 35 Abs 2 StPO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113806Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009