Norm
ASVG §255 Abs2 BaRechtssatz
Ergibt sich aus dem Ausbildungsplan und Prüfungsplan keine Einschränkung auf die Vermittlung der nach der regionalen Lage des Betriebes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, ist Gegenstand der Lehrausbildung die Vermittlung eines umfassenden Ausbildungsstandes, der die weitgehend selbständige Tätigkeit nicht nur in einem eng begrenzten regionalen Gebiet, sondern allgemein in allen Forstgärten und Forstbetrieben (zumindest im gesamten Bundesland) ermöglicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114031Dokumentnummer
JJR_20000627_OGH0002_010OBS00143_00B0000_001