Norm
KSchG §1 Abs2Rechtssatz
§ 25d KSchG ist auch im Verhältnis zwischen einer juristischen Person öffentlichen Rechts und einem Verbraucher in Ansehung eines zwischen ihnen geschlossenen privatrechtlichen Vertrages anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113936Im RIS seit
28.07.2000Zuletzt aktualisiert am
04.03.2011