RS OGH 2000/6/28 9ObA129/00m, 8ObA25/13d

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Veröffentlicht am 28.06.2000
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Norm

nö GdVBG §46
nö GdVBG §46a

Rechtssatz

Da auf die an den von den Gemeinden erhaltenen privaten Unterrichtsanstalten verwendeten Vertragslehrer die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 sinngemäß Anwendung zu finden haben, gebühren den Musiklehrern Bezüge und Zulagen nur aus den verwiesenen Normen (VBG 1948 iVm Gehaltsgesetz 1956), nicht jedoch Ansprüche nach §§ 15 und 24 Abs 3 nö GdVBG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113895

Im RIS seit

28.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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