Norm
EO §45 Abs3Rechtssatz
Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen des unterbliebenen Erlages einer nachträglich auferlegten Sicherheitsleistung erfordert die vorangegangene Anhörung der gefährdeten Partei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113954Im RIS seit
28.07.2000Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015