Norm
StGB §146 A5Rechtssatz
Submissionsbetrug. Bei Bieterabsprachen zwecks Ausschaltung des Wettbewerbs wird der Auftraggeber darüber getäuscht, dass die angebotenen Preise im freien Wettbewerb redlich kalkuliert wurden, wodurch er zum Vorteil des scheinbaren Billigstbieters einen Schaden in der Höhe der Differenz zwischen dem bei intaktem Wettbewerb zu erzielenden Preis und dem verabredeten (höheren) "Billigstgebot" erleidet. Solche Bieterabsprachen sind als Betrug zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113808Dokumentnummer
JJR_20000628_OGH0002_0140OS00107_9900000_002