Norm
ASVG §131Rechtssatz
Aus Gründen des gesetzlichen Auftrags, das Sachleistungsprinzip möglichst zu verwirklichen, ist es erforderlich, den sozialversicherungsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch nicht nur vom Entstehen eines wahlärztlichen Honoraranspruches abhängig zu machen, sondern auch von der endgültigen schuldbefreienden Bezahlung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
KostenersattungsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113911Im RIS seit
10.08.2000Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010