Norm
ZPO §405 ARechtssatz
Dem Erfordernis der ziffernmäßig bestimmten Aufgliederung zweier Ansprüche wird dann entsprochen, wenn die betragliche Fixierung aus dem Parteivorbringen insgesamt zumindest schlüssig hervorgeht und auf der Basis dieses Vorbringens ein Versäumungsurteil über das Klagebegehren ergehen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113933Dokumentnummer
JJR_20000713_OGH0002_0060OB00030_00F0000_001