RS OGH 2000/7/13 6Ob30/00f

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Veröffentlicht am 13.07.2000
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Norm

ZPO §405 A

Rechtssatz

Dem Erfordernis der ziffernmäßig bestimmten Aufgliederung zweier Ansprüche wird dann entsprochen, wenn die betragliche Fixierung aus dem Parteivorbringen insgesamt zumindest schlüssig hervorgeht und auf der Basis dieses Vorbringens ein Versäumungsurteil über das Klagebegehren ergehen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113933

Dokumentnummer

JJR_20000713_OGH0002_0060OB00030_00F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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