Norm
ZPO §528 Abs2 Z2 KRechtssatz
Die Bestätigung der Zurückweisung eines Antrags auf Fällung eines Versäumungsurteils ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113850Im RIS seit
17.08.2000Zuletzt aktualisiert am
10.08.2018