RS OGH 2000/7/18 4Ob182/00v, 7Ob95/08h, 9ObA69/18i

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Veröffentlicht am 18.07.2000
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Norm

ZPO §528 Abs2 Z2 K

Rechtssatz

Die Bestätigung der Zurückweisung eines Antrags auf Fällung eines Versäumungsurteils ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113850

Im RIS seit

17.08.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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