Norm
StPO §252 Abs1Rechtssatz
Bezog sich eine verlesene Telekopie nicht auf den Inhalt einer Vernehmung des Zeugen, dem ein Entschlagungsrecht zugebilligt wurde, kommt eine Umgehung des (eingeschränkten) Verlesungsverbotes nach § 252 Abs 4 StPO nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113905Dokumentnummer
JJR_20000719_OGH0002_0130OS00061_0000000_001