RS OGH 2000/7/19 13Os61/00

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Veröffentlicht am 19.07.2000
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Norm

StPO §252 Abs1
StPO §252 Abs4
StPO §281 Abs1 Z3

Rechtssatz

Bezog sich eine verlesene Telekopie nicht auf den Inhalt einer Vernehmung des Zeugen, dem ein Entschlagungsrecht zugebilligt wurde, kommt eine Umgehung des (eingeschränkten) Verlesungsverbotes nach § 252 Abs 4 StPO nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113905

Dokumentnummer

JJR_20000719_OGH0002_0130OS00061_0000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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