RS OGH 2000/7/25 10ObS177/00b, 10ObS29/02s, 10ObS288/02d, 10ObS226/02m, 10ObS297/02b, 10ObS291/02w,

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Veröffentlicht am 25.07.2000
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Norm

AbkSozSi allg
ASVG §255 Abs2 Ba
ASVG §255 Abs4 E

Rechtssatz

Ob im Vertragsstaat zurückgelegte Versicherungszeiten für den Berufsschutz zu berücksichtigen sind, kann nur nach dem Regelungsinhalt des konkreten Abkommens entschieden werden. Sind nach der Regelung eines zwischenstaatlichen Abkommens oder überstaatlichen Rechts im Ausland erworbene Versicherungszeiten für die Frage, ob dem Versicherten Berufsschutz zukommt zu berücksichtigen, dann ist die Frage, ob aufgrund der im Ausland ausgeübten Tätigkeit Berufsschutz erworben oder ein bereits zuvor bestandener Berufsschutz erhalten wurde, nach österreichischen Rechtsvorschriften zu prüfen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 177/00b
    Entscheidungstext OGH 25.07.2000 10 ObS 177/00b
  • 10 ObS 29/02s
    Entscheidungstext OGH 29.01.2002 10 ObS 29/02s
    nur: Ob im Vertragsstaat zurückgelegte Versicherungszeiten für den Berufsschutz zu berücksichtigen sind, kann nur nach dem Regelungsinhalt des konkreten Abkommens entschieden werden. (T1) Beisatz: Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise für die Beurteilung eines Tätigkeitsschutzes. (T2)
  • 10 ObS 288/02d
    Entscheidungstext OGH 17.09.2002 10 ObS 288/02d
    Auch; nur T1
  • 10 ObS 226/02m
    Entscheidungstext OGH 23.07.2002 10 ObS 226/02m
  • 10 ObS 297/02b
    Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 ObS 297/02b
  • 10 ObS 291/02w
    Entscheidungstext OGH 12.11.2002 10 ObS 291/02w
    Auch; nur T1
  • 10 ObS 99/14b
    Entscheidungstext OGH 16.12.2014 10 ObS 99/14b
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Keine Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Pensionsfonds der Vereinten Nationen, die nicht unter Art 15 Abs 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der UNIDO, BGBl III 2010/111 („UNIDO-Abkommen neu“) fallen. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114288

Im RIS seit

24.08.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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