Norm
AbkSozSi allgRechtssatz
Ob im Vertragsstaat zurückgelegte Versicherungszeiten für den Berufsschutz zu berücksichtigen sind, kann nur nach dem Regelungsinhalt des konkreten Abkommens entschieden werden. Sind nach der Regelung eines zwischenstaatlichen Abkommens oder überstaatlichen Rechts im Ausland erworbene Versicherungszeiten für die Frage, ob dem Versicherten Berufsschutz zukommt zu berücksichtigen, dann ist die Frage, ob aufgrund der im Ausland ausgeübten Tätigkeit Berufsschutz erworben oder ein bereits zuvor bestandener Berufsschutz erhalten wurde, nach österreichischen Rechtsvorschriften zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114288Im RIS seit
24.08.2000Zuletzt aktualisiert am
05.03.2015