Norm
EO §399Rechtssatz
Der Unterhaltsschuldner kann die Einschränkung des für vergangene Perioden zu zahlenden Provisorialunterhalts auch mit der Behauptung einer geringeren Leistungspflicht nach den Beweisergebnissen des Hauptverfahrens verlangen. Das gilt auch dann, wenn er den nach der einstweiligen Verfügung vollstreckbaren Unterhalt noch nicht leistete.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114190Im RIS seit
24.08.2000Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011