Norm
AHG §6 Abs1Rechtssatz
Die Voraussetzungen für die Annahme einer zehnjährigen Verjährungsfrist (§ 6 Abs 1 zweiter Satz AHG) sind von der klagenden Partei in erster Instanz ausreichend darzutun.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113917Im RIS seit
24.08.2000Zuletzt aktualisiert am
04.11.2013