Norm
ASGG §50Rechtssatz
Wenn die Exekution auf Grund eines Urteils in Sozialrechtssachen bewilligt worden ist, ist die Oppositionsklage nach der allgemeinen Regelung des § 35 Abs 2 Satz 1 EO bei jenem Gericht einzubringen, bei dem die Bewilligung der Exekution in erster Instanz beantragt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113918Dokumentnummer
JJR_20000725_OGH0002_010OBS00096_00S0000_001