Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Der Bund, der dem Geschädigten wegen der unfallsbedingten Verletzungen eine Berufsunfähigkeitspension zahlt, erwirbt nicht im Wege einer Legalzession die Verdienstentgangsansprüche des Verletzten. Ihm gegenüber ist daher auch nicht das Quotenvorrecht zu wahren.
Anmerkung
Vgl nun RS0133763Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114008Im RIS seit
01.09.2000Zuletzt aktualisiert am
21.10.2021