RS OGH 2000/8/2 2Ob184/99v, 2Ob201/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.2000
beobachten
merken

Norm

ASVG §332 A

Rechtssatz

Der Bund, der dem Geschädigten wegen der unfallsbedingten Verletzungen eine Berufsunfähigkeitspension zahlt, erwirbt nicht im Wege einer Legalzession die Verdienstentgangsansprüche des Verletzten. Ihm gegenüber ist daher auch nicht das Quotenvorrecht zu wahren.

Anmerkung

Vgl nun RS0133763

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114008

Im RIS seit

01.09.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten