Norm
JN §51 Abs1 Z1Rechtssatz
Schadenersatzansprüche gegen einen Kaufmann gehören nur dann vor die Handelsgerichte, wenn sie aus der Erfüllung, Schlechterfüllung oder Nichterfüllung eines Handelsgeschäftes abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113977Im RIS seit
16.09.2000Zuletzt aktualisiert am
18.05.2020