Norm
EuGVÜ Art17 Abs1Rechtssatz
Die für das Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art 17 LGVÜ unerlässliche Willenseinigung zwischen den Parteien ist von der Partei zu beweisen, die sich auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114192Im RIS seit
28.09.2000Zuletzt aktualisiert am
15.10.2019