- 14 Os 77/00
- 15 Os 138/00
Vgl auch
- 13 Os 139/00
Auch; Beisatz: Der Inhalt der Gefährlichkeitsprognose unterliegt einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung des Gerichtes und ist ausschließlich mit Berufung bekämpfbar. (T1)
- 13 Os 90/01
Auch
- 11 Os 44/02
Auch; Beis wie T1
- 11 Os 154/02
Vgl auch
- 11 Os 11/03
Auch; Beisatz: Eine rechtsfehlerhafte Beurteilung der Prognosekriterien (Z 11 zweiter Fall) wäre bei gänzlicher Vernachlässigung einer nach dem Gesetz zwingend zu berücksichtigenden Erkenntnisquelle (Person des Täters, sein Zustand, also seine Verfassung im Urteilszeitpunkt, Anlasstat) anzunehmen. (T2)
- 15 Os 43/03
Auch
- 11 Os 117/03
Auch; Beisatz: Sind den Entscheidungsgründen Feststellungen zu den Prognosekriterien nicht zu entnehmen, liegt ein Rechtsfehler mangels Feststellungen aus § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO vor. (T3)
- 15 Os 144/03
Vgl auch
- 13 Os 179/03
Auch
- 15 Os 20/04
Auch
- 13 Os 5/04
Auch; Beis ähnlich wie T1
- 11 Os 97/04
Auch; Beisatz: Nur soweit die Befugnis zur Anordnung einer vorbeugenden Maßnahme thematisiert wird (Z 11 erster Fall) ist eine Anfechtung auch wegen Verfahrensmängeln und Begründungsmängeln zulässig. (T4)
Beisatz: Werden die Prognosetaten verfehlt als solche mit schweren Folgen beurteilt, kommt auch eine Anfechtung aus § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO in Betracht. (T5)
- 13 Os 14/05s
Auch
- 11 Os 9/06t
Auch; Beisatz: Mit dem Vorbringen, die Anordnung der Unterbringung sei „unangemessen" und „unverhältnismäßig", wird bloß ein Berufungsgrund geltend gemacht. (T6)
- 13 Os 49/06i
Auch; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T4
- 13 Os 73/06v
Vgl auch; Beisatz: Nichtigkeit aus Z 11 zweiter Fall liegt nämlich nur vor, wenn die solcherart in Frage gestellte Gefährlichkeitsprognose zumindest eine der in
§ 21 Abs 1 StGB genannten Erkenntnisquellen (Person, Zustand des Rechtsbrechers und Art der Tat) vernachlässigt oder die aus den gesetzlich angeordneten Erkenntnisquellen gebildete Feststellungsgrundlage die Ableitung der Befürchtung, also der rechtlichen Wertung einer hohen Wahrscheinlichkeit für die Sachverhaltsannahme, der Rechtsbrecher werde eine oder mehrere bestimmte Handlungen begehen, welche ihrerseits rechtlich als mit Strafe bedroht und entsprechend sozialschädlich (mit schweren Folgen) zu beurteilen wären, als willkürlich erscheinen lässt. (T7)
- 13 Os 136/06h
Auch; Beis ähnlich wie T4; Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T7
- 13 Os 62/07b
Auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Die Prognosetat ist im Urteil zumindest ihrer Art nach näher zu umschreiben. (T8)
- 13 Os 108/07t
Vgl auch
- 13 Os 130/07b
Auch; Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T7
- 13 Os 134/07s
Auch; Beis ähnlich wie T1; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T7
- 13 Os 129/07f
Vgl auch; Beisatz: Indem aus Z 11 zweiter Fall weder das Übergehen einer gesetzlich angeordneten Erkenntnisquelle noch ein unvertretbarer Schluss aus herangezogenen Erkenntnisquellen behauptet, vielmehr die Befürchtung einer der Anlasstat ähnlichen Prognosetat nur spekulativ in Frage gestellt wird, gelangt der angezogene Nichtigkeitsgrund nicht prozessförmig zur Darstellung. (T9)
- 15 Os 159/07g
Vgl auch
- 13 Os 5/08x
Auch; Beis wie T8; Beisatz: Denn nur so kann eine Subsumtion unter den Rechtsbegriff einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung (also einer Kategorie des materiellen Strafrechts) mit schweren Folgen stattfinden. (T10)
- 13 Os 41/08s
Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T8
- 13 Os 77/08k
Vgl auch; Beisatz: Der Einwand der mangelhaften beweiswürdigenden Fundierung der Gefährlichkeitsprognose im Sinn des
§ 21 Abs 1 StGB spricht einen Berufungsgrund, nicht
§ 281 Abs 1 Z 11 StPO an. (T11)
- 12 Os 175/08i
Vgl; Beisatz: Die Behauptung mangelnder Begründung der Befürchtung, der Betroffene werde gegenüber weiteren Personen Morddrohungen ausstoßen, betrifft eine Ermessensentscheidung des Gerichts und ist daher nur mit Berufung geltend zu machen. (T12)
- 15 Os 22/09p
Auch; Beis wie T8; Beis wie T10
- 13 Os 11/09f
Auch; Beis ähnlich wie T11
- 15 Os 124/09p
Auch; Beis wie T8; Beis wie T10
- 13 Os 152/09s
Auch
- 12 Os 47/10v
Vgl; Beis wie T7
- 1 Os 75/10d
Entscheidungstext OGH 28.09.2010 1 Os 75/10d
Auch; Beis ähnlich wie T7
- 15 Os 159/10m
Auch; Beis ähnlich wie T3
- 13 Os 9/11i
Auch; Beis ähnlich wie T3
- 12 Os 54/11z
Vgl; Beis wie T1
- 15 Os 34/11f
Vgl auch; Beis ähnlich wie T7
- 11 Os 47/11p
Vgl; Beis ähnlich wie T3; Beis ähnlich wie T8
- 12 Os 79/11a
Vgl; Beis auch wie T7
- 13 Os 165/11f
Entscheidungstext OGH 08.03.2012 13 Os 165/11f
Vgl auch; Beis wie T7; Beis ähnlich wie T9
- 15 Os 30/12v
Entscheidungstext OGH 28.03.2012 15 Os 30/12v
Auch; nur: Werden die gesetzlichen Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose verkannt, ist dies Gegenstand der Sanktionsrüge nach Z 11 zweiter Fall. (T13)
- 11 Os 33/12f
Entscheidungstext OGH 19.04.2012 11 Os 33/12f
Auch; nur: Die tatsächliche Annahme von Kriterien für die Anordnung einer Maßnahme nach §§ 21 bis 23 StGB ist aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall in Verbindung mit Z 5 StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar. (T14)
- 11 Os 29/12t
Entscheidungstext OGH 24.05.2012 11 Os 29/12t
Auch; nur T13
- 11 Os 48/12m
Entscheidungstext OGH 24.05.2012 11 Os 48/12m
Auch; nur T13; Ähnlich Beis wie T5
- 15 Os 60/12f
Entscheidungstext OGH 27.06.2012 15 Os 60/12f
Auch; Ähnlich Beis wie T2; Ähnlich Beis wie T7
- 12 Os 6/12t
Entscheidungstext OGH 15.05.2012 12 Os 6/12t
Vgl auch
- 15 Os 74/12i
Entscheidungstext OGH 22.08.2012 15 Os 74/12i
Auch; Beis wie T7
- 15 Os 159/12i
Entscheidungstext OGH 16.01.2013 15 Os 159/12i
Auch; Beis wie T7
- 15 Os 2/13b
Entscheidungstext OGH 27.02.2013 15 Os 2/13b
- 15 Os 103/13f
Entscheidungstext OGH 21.08.2013 15 Os 103/13f
- 12 Os 84/13i
Entscheidungstext OGH 05.09.2013 12 Os 84/13i
nur T13
- 15 Os 55/14y
Entscheidungstext OGH 08.07.2014 15 Os 55/14y
Auch; Beis wie T8; Beis wie T10
- 14 Os 88/14v
Entscheidungstext OGH 11.09.2014 14 Os 88/14v
Auch
- 15 Os 161/14m
Entscheidungstext OGH 18.02.2015 15 Os 161/14m
Auch
- 12 Os 10/15k
Entscheidungstext OGH 05.03.2015 12 Os 10/15k
Beis wie T8; Beisatz: Die Prognosetat ist im Urteil zwar zumindest ihrer Art nach näher zu umschreiben. Der Annahme einer bestimmten Tatbegehung bedarf es hingegen nicht. (T17)
- 15 Os 12/15
Entscheidungstext OGH 25.03.2015 15 Os 12/15
Auch; Beis wie T3; Beis wie T8; Beis wie T10
- 12 Os 134/14v
Entscheidungstext OGH 09.04.2015 12 Os 134/14v