RS OGH 2000/8/30 6Ob211/00y, 9Ob80/01g, 1Ob16/02p, 1Ob176/04w, 1Ob229/04i, 10Ob61/05a, 3Ob54/05w

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Veröffentlicht am 30.08.2000
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Norm

ABGB §140 Aa
ABGB §140 Ab

Rechtssatz

Die erhöhte Leistungsfähigkeit des betreuenden Elternteils darf nicht zu einer Verminderung des vom anderen Elternteil zu leistenden Geldunterhalts führen. Das Gesetz ordnet unmissverständlich eine primäre Geldunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils nach seiner Leistungsfähigkeit an. Nur wenn diese nicht besteht, ist der betreuende Elternteil heranzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114058

Dokumentnummer

JJR_20000830_OGH0002_0060OB00211_00Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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