RS OGH 2000/8/30 6Ob132/00f, 6Ob196/03x, 6Ob219/03d

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Veröffentlicht am 30.08.2000
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Norm

GmbHG §25 Abs3 Z1

Rechtssatz

Die Geschäftsführer der Gesellschaft werden dieser gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn der zunächst bar eingezahlte Erhöhungsbetrag im Zuge eines zwischen der Gesellschaft und den einbringenden Gesellschaftern im zeitlichen Zusammenhang mit der Einbringung zustandegekommenen Veräußerungsgeschäftes wieder zur Gänze an die Gesellschafter ausbezahlt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114161

Dokumentnummer

JJR_20000830_OGH0002_0060OB00132_00F0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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