Norm
ASGG §62 Abs2Rechtssatz
Die unterlassene Bekanntmachung "in anderen Rechtsstreitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG" (hier: Klage gemäß § 60 ArbVG) ist jedenfalls dann auf den Lauf des Verfahrens ohne Einfluss, wenn sich gewählte Vertreter der divergierenden Interessentengruppen der Belegschaft (hier: "alter" Betriebsrat gegen "neuen" Betriebsrat) gegenüberstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114071Dokumentnummer
JJR_20000907_OGH0002_008OBA00080_00Y0000_001