RS OGH 2000/9/7 8ObA80/00y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2000
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Norm

ASGG §62 Abs2

Rechtssatz

Die unterlassene Bekanntmachung "in anderen Rechtsstreitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG" (hier: Klage gemäß § 60 ArbVG) ist jedenfalls dann auf den Lauf des Verfahrens ohne Einfluss, wenn sich gewählte Vertreter der divergierenden Interessentengruppen der Belegschaft (hier: "alter" Betriebsrat gegen "neuen" Betriebsrat) gegenüberstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114071

Dokumentnummer

JJR_20000907_OGH0002_008OBA00080_00Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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