RS OGH 2000/9/13 4Ob166/00s, 4Ob229/06i, 4Ob235/08z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2000
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Norm

UWG §14 C

Rechtssatz

Eine allgemeine Prüfungspflicht der Vergabestelle vor beziehungsweise im Zusammenhang mit der Registrierung einer Second-level-domain ist zu verneinen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114373

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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