Norm
SMG §27 Abs1 ARechtssatz
§ 27 Abs 1 SMG stellt in Hinsicht auf Erwerb und Besitz (erster und zweiter Fall) einerseits und Überlassen oder Verschaffen (sechster und siebter Fall) ein kumulatives Mischdelikt dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114037Im RIS seit
13.10.2000Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022