RS OLG Wien 2000/09/14 17R142/00b

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Veröffentlicht am 14.09.2000
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Rechtssatz

Über S 30.000,-- ist nicht nur die Kostenvorschusshöhe sondern auch die Beweispflicht überprüfbar.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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