Norm
ARB 1994 Art3.2Rechtssatz
Kündigt der Gegner des Versicherungsnehmers den Händlervertrag vor Eintritt des Versicherungsbeginnes und enthält die Kündigung keinerlei Anbot, den Versicherungsnehmer als Vertragshändler nach endgültiger Beendigung des Vertrages den ihm analog § 24 HVertrG zustehenden Anspruch abzugelten, so erweist sich diese Kündigung als vertragswidrig und begründet einen Verstoß im Sinne des Art 3.2 ARB 1994. Damit ist der Versicherungsfall bereits vor Eintritt des Versicherungsbeginns eingetreten und muss aus diesem Grunde eine Deckungsverpflichtung der Versicherung verneint werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114212Dokumentnummer
JJR_20000915_OGH0002_0070OB00328_99G0000_004