Norm
ASVG §8 Abs1 Z3 litcRechtssatz
Das Versicherungsbedürfnis wird durch die Maßnahmen medizinischer Rehabilitation oder der Gesundheitsvorsorge begründet, denen der Versicherte in der Anstalt unterzogen wird. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Ausübungshandlungen des Versicherten, die mit der geschützten Tätigkeit im zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen. Spaziergänge außerhalb der therapeutisch angeordneten Behandlungen ist dem privatwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen, auch wenn sie als eine zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienende Maßnahme empfohlen wurden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Eigenwirtschaftliche TätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114053Im RIS seit
19.10.2000Zuletzt aktualisiert am
15.03.2022