Norm
RAO §9 Abs2Rechtssatz
Keine Verschwiegenheitspflicht besteht, wo der Rechtsanwalt ihm Anvertrautes vorbringen muss, um seine eigenen Honorarforderungen gegen den Mandanten durchzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114273Im RIS seit
19.10.2000Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022