RS OGH 2000/9/20 3Ob300/98h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2000
beobachten
merken

Norm

KO §20

Rechtssatz

Unwirksamkeit der - nach Konkurseröffnung erklärten - Drittaufrechnung auf Grund einer sogenannten "Konzernverrechnungsklausel" im Konkurs des konzernfremden Vertragspartners, weil sich der Aufrechnende so behandeln lassen muss, als ob ihm die Forderung, mit der aufgerechnet wird, erst im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung "abgetreten" worden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114245

Dokumentnummer

JJR_20000920_OGH0002_0030OB00300_98H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten