Norm
JN §104 Abs3 HRechtssatz
Durch einen weder aufgetragenen noch freigestellten vorbereitenden Schriftsatz des Beklagten erfolgt, auch wenn er bereits Sachvorbringen enthält, im bezirksgerichtlichen Verfahren keine Heilung der Unzuständigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0117798Im RIS seit
20.10.2000Zuletzt aktualisiert am
23.04.2013