RS OGH 2000/9/20 3Ob187/00x, 3Ob143/03f, 9ObA139/12z

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Veröffentlicht am 20.09.2000
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Norm

JN §104 Abs3 H

Rechtssatz

Durch einen weder aufgetragenen noch freigestellten vorbereitenden Schriftsatz des Beklagten erfolgt, auch wenn er bereits Sachvorbringen enthält, im bezirksgerichtlichen Verfahren keine Heilung der Unzuständigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0117798

Im RIS seit

20.10.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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