Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Die Berücksichtigung von Vorteilen kommt nur gegenüber sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüchen in Betracht. Ein - durch eine wegen der Unfallsfolgen notwendige Umschulung - allenfalls künftig erzielbares höheres Einkommen ist mit dem früheren Schaden wegen Verdienstentganges nicht zeitlich, hinsichtlich der Umschulungskosten auch nicht sachlich kongruent.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114259Im RIS seit
28.10.2000Zuletzt aktualisiert am
23.05.2022