RS OGH 2000/10/2 4Bkd2/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2000
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Norm

RAO §9
RL-BA 1977 §10

Rechtssatz

In Verfolgung der Interessen des Klienten ist es dem Disziplinarbeschuldigten nicht anzulasten, alle Voraussetzungen für eine rasche Entscheidung des Gerichtes - vorliegend auch durch Erstellung eines Entscheidungsantrages -, zu schaffen.

Entscheidungstexte

  • 4 Bkd 2/00
    Entscheidungstext OGH 02.10.2000 4 Bkd 2/00

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114068

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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